1878: Erste offizielle Schritte, um den Studienbeginn von Frauen zu ermöglichen
Ab 1878 können Frauen die Maturitätsprüfung ablegen, die sie aber noch nicht zum Studium berechtigt. Einzelne Frauen können nach einer Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht als Hospitantinnen zu Vorlesungen an der Universität „ausnahmsweise“ zugelassen werden. Dazu braucht es aber nicht nur „besondere Umstände“, sondern auch die Genehmigung von Dozent, Fakultät und Ministerium. Der Abschluss eines Studiums ist damit noch nicht möglich.