1897: Erste Studentinnen

Ein Erlass des Ministeriums für Kultus und Unterricht ermöglicht es österreichischen Staatsbürgerinnen mit einer ordentlichen Matura als ordentliche Studierende an der philosophischen Fakultät zu inskribieren. Damit ist Österreich im internationalen Vergleich eher ein Nachzügler. Die Voraussetzung der ordentlichen Matura ist noch eine große Hürde, da Frauen nur als Privatistinnen bzw. Externistinnen (kostenpflichtig) maturieren können. Erst ab 1898 können sie regulär an Mädchengymnasien maturieren. Im Wintersemester 1897/98 inskribieren daher nur drei Studentinnen.